Schädlings-Monitoring und Dokumentation
Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, vertreiben, lagern oder transportieren sind gemäß Bundes-Hygieneverordnung verpflichtet, ein
Eigenkontrollsystem einzuführen und aufrecht zu erhalten, das sicher stellt, dass Lebensmittel weder durch biologische und chemische noch durch physikalische Einflüsse negativ beeinflusst werden.
So ein betriebliches Eigenkontrollsystem ist z.B. HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) - auf gut Deutsch - Gefahren-Analyse und Einrichtung kritischer Kontrollpunkte.
Im Bereich der biologischen Beeinflussung stellen tierische Schädlinge und mikrobielle Einflüsse (verderberregende und krankmachende Keime) ein besonders großes
Gefahrenpotential dar.